Skip to main contentSkip to footer

Ablauf & Kosten

Ich bin approbierter Psychologischer Psychotherapeut mit dem Schwerpunkt Verhaltenstherapie und im Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz eingetragen.

Damit bin ich berechtigt, psychotherapeutische Leistungen mit privaten Krankenversicherungen, der Beihilfe, sowie im Rahmen der Heilfürsorge abzurechnen. Eine Behandlung auf Selbstzahlerbasis ist ebenfalls möglich.

Kosten

Die Kosten für psychotherapeutische Sitzungen richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

In der Regel werden die Kosten für Psychotherapie von privaten Krankenkassen übernommen. Da die Vertragsbedingungen hierbei sehr unterschiedlich ausfallen, empfehle ich Ihnen, sich im Vorfeld über Voraussetzungen und Umfang der Leistungen in Ihrem jeweiligen Tarif zu informieren. Bei Fragen hierzu unterstütze ich Sie jederzeit gerne!

Für Beamtinnen und Beamte übernimmt die Beihilfe in der Regel einen Teil der Kosten für psychotherapeutische Behandlungen. Die Kosten für die ersten fünf Sitzungen (sogenannte Probatorik) werden von den Beihilfestellen üblicherweise übernommen.

Für die Weiterführung der Behandlung ist anschließend ein Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle erforderlich. Die entsprechenden Formulare und weiterführende Informationen erhalten Sie direkt bei Ihrer Beihilfestelle. Gerne unterstütze ich Sie bei Fragen zum Vorgehen.

Angehörige der Bundeswehr benötigen vor Beginn der Behandlung eine Kostenübernahmeerklärung ihres zuständigen Sanitätsoffiziers (Truppenarzt), in der ich namentlich als Behandler benannt bin. Bitte bringen Sie diese zum Erstgespräch mit. Die Kosten für die ersten fünf Sitzungen (sogenannte Probatorik) werden in der Regel übernommen.

Für die Bewilligung weiterer Therapiesitzungen erstelle ich einen Befundbericht für den Sanitätsoffizier. Bei Fragen zum Vorgehen oder zur Antragstellung unterstütze ich Sie selbstverständlich gerne.

Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung selbst zu tragen – beispielsweise im Rahmen einer geplanten Verbeamtung oder wenn keine Kostenübernahme durch eine Versicherung erfolgen soll.

Die Abrechnung richtet sich auch in diesem Fall nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Unter bestimmten Voraussetzungen können die entstehenden Kosten als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden.

Grundsätzlich gilt

Sie schließen den Behandlungsvertrag mit mir als Ihrem Therapeuten ab. Ich rechne die erbrachten Leistungen direkt mit Ihnen ab. Sie erhalten von mir eine Rechnung, die Sie anschließend – je nach Tarif und Vertragsbedingungen – bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle zur Erstattung einreichen können.

Welche Kosten übernommen werden, hängt von den individuellen Vereinbarungen mit Ihrem Kostenträger ab. Gerne bespreche ich dies vor Beginn der Behandlung.

Ablauf

Im Folgenden finden Sie den typischen Weg vom Erstkontakt bis zum Beginn der Behandlung.

Kontaktaufnahme

Sie können mich telefonisch oder per E-Mail mit einer kurzen Schilderung Ihres Anliegens kontaktieren. Ich melde mich zeitnah bei Ihnen zurück, um die nächsten Schritte zu besprechen. Für diese Kontaktaufnahme entstehen Ihnen keine Kosten.

Erstgespräch

Im etwa 50-minütigen Erstgespräch verschaffen wir uns gemeinsam einen Überblick über Ihre aktuelle Situation, klären erste Ziele sowie die für Sie passende Behandlungsform und lernen uns gegenseitig kennen.

Probatorische Sitzungen

In einer erweiterten Kennenlernphase von – je nach Bedarf – ein bis vier Sitzungen erfolgt die diagnostische Einordnung, die gemeinsame Behandlungsplanung sowie die Formulierung konkreter Therapieziele. Zum Ende dieser Phase wird, sofern erforderlich, die weitere Behandlung beim jeweiligen Kostenträger beantragt.

Behandlung

Nach Abschluss der probatorischen Sitzungen und gegebenenfalls nach Bewilligung durch den Kostenträger beginnt die eigentliche psychotherapeutische Behandlung.